Beratung für Sie und Ihr Unternehmen

Hier finden Sie in den nächsten Wochen wertvolle Tipps für Ihre Steuergestaltung 2010.

Versprochen!

Neue wichtige Änderung bei der zusammenfassenden Meldung (Umsatzsteuer) ab dem 01.07.2010

Die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen  (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte) wird verkürzt. Die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung muss künftig  monatlich erfolgen Der Unternehmer ist somit verpflichtet, bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats, in dem er innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dreiecksgeschäfte ausgeführt hat, eine Zusammenfassende Meldung auf elektronischem Wege einzureichen.

Bitte beachten Sie diese Meldung, ansonsten können empfindliche Strafen drohen.

Warnung des Bundesministerium der Finanzen

Unter dem Absender "DIENST@bundesfinanzministerium.de" sind in den letzten Tagen E-Mails an Bürger versandt worden, die die Mitteilung enthalten, dass sie Anspruch auf eine Steuererstattung hätten. Die betroffenen Bürger werden in betrügerischer Absicht gebeten, in einem mit der E-Mail versandten ihre Kreditkartendaten anzugeben und das Formular zurückzusenden.

Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass Absender dieser E-Mail weder das Bundesfinanzministerium noch die zuständigen Steuerverwaltungen der Länder sind.

Mit der Spam-E-Mail wird hier offensichtlich von dritter Seite versucht, in betrügerischer Weise Kreditkartendaten von Bürgern auszuspähen und diese illegal zu verwenden.

Das Bundesfinanzministerium warnt vor diesen E-Mails und rät den betroffenen Bürgern nachdrücklich,

Inhalt abgleichen