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Steuerkanzlei Holger Lippner Bertuchstraße 7a Telefon: 03643-7473-0 |
Oktober, 2009Arbeitszimmer vorerst wieder absetzbar?Arbeitnehmer und Selbständige können vorerst wieder die Kosten für das Arbeitzimmer geltend machen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat diesbezüglich einen Erlass an die Finanzämter verschickt. Es sieht erhebliche Zweifel in der Verfassungsmäßigkeit. Es wurden jedoch keine inhaltlichen Entscheidungen getroffen, diese werden erst durch das Bundesverfassungsgericht endgültig getroffen. Bis dahin sollen die Kosten vorläufig angesetzt werden können. Mit einer Entscheidung wird frühstens im übernächsten Jahr gerechnet. Sollte diese Entscheidung negativ ausfallen, müssen die entsprechenden Steuerbeträge mit Zinsen (6%)zurück gezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir die für Sie günstigste Variante wählen können. |
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