Juni, 2010

Neue wichtige Änderung bei der zusammenfassenden Meldung (Umsatzsteuer) ab dem 01.07.2010

Die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen  (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte) wird verkürzt. Die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung muss künftig  monatlich erfolgen Der Unternehmer ist somit verpflichtet, bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats, in dem er innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dreiecksgeschäfte ausgeführt hat, eine Zusammenfassende Meldung auf elektronischem Wege einzureichen.

Bitte beachten Sie diese Meldung, ansonsten können empfindliche Strafen drohen.