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Steuerkanzlei Holger Lippner Bertuchstraße 7a Telefon: 03643-7473-0 |
November, 2010Steuertipps zum JahresendeArbeitszimmer Der Gesetzgeber läßt die Aufwendungen für das Arbeitszimmer für bestimmte Berufsgruppen wieder zu. Allerdings ist der Abzug auf 1.250€ begrenzt (Lehrer, Dozenten etc.)
Ehrenamtliche tätige rechtliche Betreuer Aufwandsentschädigugen für die oben genannte Gruppe bleiben nach dem neuen § 3 Nr. 23b EStG ab 2011 bis zu einem Betrag von 2.100€ steuerfrei. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Steuertipps zum JahresendeArbeitszimmer Der Gesetzgeber läßt die Aufwendungen für das Arbeitszimmer für bestimmte Berufsgruppen wieder zu. Allerdings ist der Abzug auf 1.250€ begrenzt (Lehrer, Dozenten etc.)
Ehrenamtliche tätige rechtliche Betreuer Aufwandsentschädigugen für die oben genannte Gruppe bleiben nach dem neuen § 3 Nr. 23b EStG ab 2011 bis zu einem Betrag von 2.100€ steuerfrei. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Aktuell und kurz!Der Solidaritätszuschlag vom 23.06.1993, in der für das Jahr 2007 geltenden Fassung ist nicht verfassungswidrig (BVerfG v. 8.9.2010). Aktuelles zur ArbeitszimmerproblematikRückwirkend zum 1. Januar 2007 sollten häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzbar sein, wenn:
Von der Neuregelung besonders betroffen sind z. B. Lehrer, denen in der Schule zur Unterrichtsvor- und nachbereitung kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Laut BFH-Rechtsprechung erfüllt das Lehrerzimmer die Voraussetzung eines „anderen Arbeitsplatzes“ nicht. Teilweise Rückkehr zur vormals geltenden GesetzeslageDie Neuregelung entspricht für den Sachverhalt, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der vor 2007 geltenden Gesetzeslage. Die Höhe der steuerlich abziehbaren Aufwendungen bleibt hierbei auf 1.250 begrenzt. Wenn Sie noch weitere Fragen dazu haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter, Ihre steuerliche Last zu senken. |
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