Februar, 2011

Für reuige Steuersünder wird es ernst!

Nun ist es soweit, der Fiskus greift bei der Verkürzung von Steuern stärker durch. Ohne Buße kommt nur derjenige durch, der weniger als 50.000€ an Steuern verkürzt und das auch nur bei rechtzeitiger Selbstanzeige. Somit ist der letzte bequeme Weg schwerer, wenn nicht ganz zu gemacht worden. Die Verkürzungsregeln gelten insbesondere auch bei der Umsatzsteuerverkürzung. Insofern achten Sie auf die richtige Abgabe der Umsatsteuervoranmeldungen.

Steueränderungen für das Jahr 2011-Wichtig!

Selbstanzeige

Der Gesetzgeber plant deutlich verschärfende Regelungen für die Selbstanzeige. Damit verbunden ist eine deutliche Erhöhung der Strafen auf die verkürzte Steuer.

Prüfen Sie, ob für Sie oder auch Ihre Eltern (Versteuerung von Rentenbezügen) eine Selbstanzeige notwendig ist.

 

Weitere wichtige Neuerungen gibt es zu den nachfolgenden Sachverhalten:

- Handelsbilanz wird immer wichtiger. Neuerungen nach dem sogenannten Bilanzmodernisierungsgesetz.

- elektronische Bilanzübermittlung ab dem Wirtschaftsjahr 2011

- Krankheitskosten-Nachweis erleichtert

- Dienstwagenbesteuerung

- Ehegatttensplitting auch für eingetragene Lebensgemeinschaften?

- Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Inwieweit die Sachverhalte für Sie wichtig sind, können wir gerne in einem Beratungsgespräch klären.