Juli, 2012

Wichtig - Dringend lesen!!

Achtung neue BFH Rechtsprechung mit existenziellen Auswirkungen.

Nach neuem Recht sind grundsätzlich sämtliche Gesellschafterdarlehen im Insolvenzfall nachrangig, auch wenn keine Rangrücktrittsvereinbarung besteht. Falls ein sogenannter "qualifizierter Rangrücktritt" vereinbart wurde, soll bzw. wird eine gewinnerhöhende Auflösung des Darlehens erfolgen.

Qualifiziert bedeutet: Tilgung darf nur aus zukünftigen Gewinnen oder Liquidationsübrschüssen erfolgen

Aufgrund der enormen wirtschaftlichen Folgen, ist es notwendig, dass alle Gesellschafter die davon betroffen sind, ihre Darlehensvereinbarungen überprüfen und ggf. ändern.

Bitte überprüfen Sie dringend mit Ihrem Steuerberater die Darlehensverträge. Ansonsten drohen hohe Nachzahlungen durch eventuelle Betriebsprüfungen oder Nachfragen durch das Finanzamt

Ferienjob kann Kindergeld gefährden

Viele Auszubildende oder Studenten nutzen die Ferienzeit
oder die vorlesungsfreien Wochen dazu, ihren Geldbeutel aufzubessern.
Allerdings kann sich allzu viel Fleiß beim Kindergeld leider negativ
auswirken, warnt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).

Zwar
hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 2012 die vormalige