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Aktuell und kurz!

Der Solidaritätszuschlag vom 23.06.1993, in der für das Jahr 2007 geltenden Fassung ist nicht verfassungswidrig (BVerfG v. 8.9.2010).

Aktuelles zur Arbeitszimmerproblematik

 Rückwirkend zum 1. Januar 2007 sollten häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzbar sein, wenn:

  • das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt, oder
  • kein anderer Arbeitsplatz für die betriebliche oder berufliche Betätigung zur Verfügung steht.

Von der Neuregelung besonders betroffen sind z. B. Lehrer, denen in der Schule zur Unterrichtsvor- und nachbereitung kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Laut BFH-Rechtsprechung erfüllt das Lehrerzimmer die Voraussetzung eines „anderen Arbeitsplatzes“ nicht.

Teilweise Rückkehr zur vormals geltenden Gesetzeslage

Die Neuregelung entspricht für den Sachverhalt, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der vor 2007 geltenden Gesetzeslage. Die Höhe der steuerlich abziehbaren Aufwendungen bleibt hierbei auf 1.250 begrenzt.  Wenn Sie noch weitere Fragen dazu haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter, Ihre steuerliche Last zu senken.

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