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Für alle Vielfahrer

In Fällen, in denen bisher durch das Finanzamt mehrere regelmäßige Arbeitsstätten angenommen wurden, ist die Entfernungspauschale nur für Fahrten zwischen Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte anzusetzen. Für alle anderen Fahrten können die Kilometer nach Dienstreisegrundsätzen abgerechnet werden.

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