Arbeitszimmer-endgültig passe für Hochschullehrer und Richter

Richter und Hochschullehrer dürfen die Kosten für ihr privates Arbeitszimmer auch in Zukunft nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen, da das Arbeitszimmer nicht den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung“. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen vom 27. Oktober (VI R 71/10) und 8. Dezember 2011 (VI R 13/11), wie das Gericht am Mittwoch in München mitteilte.

(Handelsblatt, 25.01.2012)